
Wer in Dresden ein Schild anbringen möchte, merkt schnell: Deutschland ist das Land der Bürokratie. Aber keine Sorge, Simon Bechtel hat in den letzten Jahren hunderte Anträge erfolgreich durch das Bauordnungsamt gebracht. Es gibt klare Regeln, wo und wie groß ein Schild sein darf, damit es das Stadtbild nicht stört oder den Verkehr gefährdet.
Denkmalschutz in der Dresdner Altstadt
Dresden hat viele historische Viertel. Hier dürfen Schilder oft nicht wahllos angebracht werden. Es gibt Vorschriften zu Farben, Größen und Materialien. Manchmal ist eine Beleuchtung von innen verboten, und man muss auf klassische Strahler von außen ausweichen. Unsere fünf Experten kennen die Satzungen der Stadtteile genau und entwerfen Ihre Werbung so, dass sie sowohl Ihnen gefällt als auch vom Denkmalschutz genehmigt wird.
Der Weg zur Baugenehmigung
Ab einer Größe von einem halben Quadratmeter wird es meist offiziell. Für einen Bauantrag benötigen Sie:
- Einen maßstäblichen Lageplan des Gebäudes.
- Fotovorschauen (Fotomontagen), wie das Schild später an der Wand aussieht.
- Technische Zeichnungen mit genauen Maßangaben.
- Einen Standsicherheitsnachweis, der belegt, dass das Schild auch bei Sturm sicher hält.
Sicherheit im öffentlichen Raum
Ein Schild darf niemals so hell sein, dass es Autofahrer blendet. Auch die Montagehöhe ist wichtig. Über Gehwegen müssen Schilder eine bestimmte Mindesthöhe haben, damit Passanten sich nicht den Kopf stoßen. glundak übernimmt diesen gesamten Planungsprozess für Sie, damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite stehen und keine Bußgelder oder Rückbauanordnungen riskieren.